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Aufgaben des Obmannes der Klasse 5 im Strandsegeln
1. Mitteilungsdienst
a) Termine der Qualifikationsregatten
b) Internationale Veranstaltungen
c) Informationen zur Klasse 5 (Auswertungen, FISLY...)
- Mitteilungen an Vereinsvorstände
=> auf schriftlichem Weg (Post / Fax)
=> weitere Möglichkeit EMAIL / Internet (soweit gewünscht)
2. Ergebnisse von Regatten
a) Sammeln der Ergebnislisten der Qualifikationen
b) Auswertung der Ergebnisse für die Ermittlung des deutschen Meisters
c) Auswertung der Regatten an Vereine innerhalb 1 Woche nach der jeweiligen
Veranstaltung auf schriftlichem Weg
3. Qualifikation zur Europameisterschaft
Nach dem Endlauf zur deutschen Meisterschaft sind die Piloten anzuschreiben,
die sich für die Europameisterschaft qualifiziert haben.
Die Piloten haben sich innerhalb einer Frist von 4 Wochen beim Klasse - 5 - Obmann
schriftlich zu melden, ob sie an der Europameisterschaft teilnehmen oder nicht.
Nach Ablauf der gesetzten Frist sind unverzüglich die (Nachrücker) zu benachrichtigen.
4. Bestätigungen
Der Klasse - 5 - Obmann stellt entsprechende Bestätigungen für Klasse 5 - Piloten aus,
soweit sie diese für die Teilnahme an einer deutschen Meisterschaft, Europameisterschaft
zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigen.
Dieses geschieht nur auf Antrag.
5. Häuptlingssitzung
a) 1x jährlich ist eine Sitzung aller Vereinsvorstände (Häuptlingssitzung) abzuhalten.
b) Die Festlegung von Ort und Zeit unter Nennung der Tagesordnung in Absprache mit den
Vorständen erfolgt durch den Klasse - 5 - Obmann.
c) Der Obmann hat ein Protokoll zu fertigen und innerhalb von 4 Wochen nach der Sitzung den
Vereinen zukommen zu lassen.
6. Aufwendungen
Die Vereine zahlen jährlich einen Betrag von 100,- DM auf ein Konto des Obmanns ein.
Hierdurch sind die entstehenden Verwaltungskosten des Obmanns abzudecken.
Höhere Aufwendungen sind entsprechend nachzuweisen.